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Die große BBV Frage- und Antwortenrunde

[UPDATE 11.12.2019 17:00]
BBV hat nochmal Feedback geliefert. Der Abschnitt unten über die Vereinsprovision wurde angepasst, sowie der Abschnitt hinsichtlich DualStack. Ergänzt wurde auch der Abschnitt zum Thema Netzabschlusspunkt.


Wie versprochen hatte ich mich am 09.12. mit zwei Vertretern der BBV getroffen. Dies waren Herr Arno Maruszczyk und Herrn Thomas Fuchs. Ich kam auf die Minute genau pünktlich zum Treffen. Die beiden BBV Vertreter waren schon anwesend.
Bevor wir zu meinem Fragenkatalog kamen, haben wir uns über allerlei Glasfaser-Randthemen unterhalten. Ich habe mir versucht so viel wie möglich zu behalten. Wirklich hängen geblieben bist: Die Leute bei BBV hängen an ihrer Arbeit. Man kann an dieser Stelle BBV in keinster Weise nachsagen, dass hier nur das Geld der Investoren abgegriffen wird und man sich nicht bemüht. Ganz im Gegenteil. Nun aber zu den eigentlichen Themen, meinem – nein, eurem Fragenkatalog…

Ich hatte ursprüglich die Idee alle Fragen zu sammeln und eine Top10 Liste draus zu machen. Die Fragen waren aber breit gefächert, so dass ich einzelne Themengebiete gruppieren konnte. Aber gut, fangen wir einfach mal an. Die Fragen habe ich soweit möglich im O-Ton zitiert. Die Antworten von BBV sind sinngemäß

Thema 1: “Kündigungsservice BBV”.
Frage:

BBV kündigt den bisherigen DSL/.. Vertrag. So wurde es im Vertrag mit der BBV angekreuzt/angegeben. Nun läuft dieser im Monat XYZ eigentlich aus und sollte entsprechend gekündigt werden. 

* Meldet sich die BBV bei mir bezüglich Übergangsvertrag oder soll ich schauen das ich entweder selbst ein Jahr verlängere oder zu einem monatlich kündbaren Anbieter/Vertrag wechsel?

* Wenn ich wechsel dann ist die Vereinbarung vom Vertragsabschluß [bzgl. BBV kümmert sich darum] ja hinfällig. Oder wie funktioniert das dann?

Antwort:

Der “Kündigungsservice” der BBV setzt folgendes voraus: Dein Glasfaseranschluss der BBV ist fertig gelegt und kann technisch aktiviert werden. Soll heißen: Die BBV kommt erst auf einen mit der Kündigung des Altvertrags zu, wenn der neue Anschluss fertig und einsatzbereit ist.
Wenn dein Altvertrag noch vor diesem Zeitpunkt “ausläuft” und sich “verlängert”, dann kann die BBV hier nicht eingreifen. Aktuell wären das über 10.000 Verträge die die BBV im Auge behalten müsste um hier die Kunden vorzeitig auf einen monatlich kündbaren Vertrag zu schieben. Das ist organisatorisch nicht möglich. Wenn sich dein Altvertrag also noch vor Fertigstellung des Glasfaseranschlusses verlängern würde solltest du rechtzeitig z.B. die Firma ABICOS einschalten um auf einem monatlich kündbaren Vertrag zu wechseln. Es wird davon abgeraten die Kündigung selbst in die Hand zu nehmen. Bei der Rufnummermitnahme etc geht oft sehr viel schief wenn man nicht exakt weiß was wie zu tun ist. Wenn dir die Rufnummer egal ist, kannst du natürlich auch alles selbst erledigen.

Thema 2: Ausbauplanung
Frage 1:

Es wurde Ende Oktober 2019 von der BBV geschrieben, dass das Glasfaser-Netz in Neckarbischofsheim, Helmhof und Untergimpern Ende 2020 fertiggestellt sein soll, sofern nichts unvorhergesehenes geschieht. Ursprünglich war von 18 Monaten Bauphase ausgegangen wurden. Da der Spatenstich nun im Q1 2020 geschehen soll, bleibt für die Bauphase deutlich weniger Zeit als die ursprünglich geplanten 18 Monate. 
* Wie will BBV das nun bewerkstelligen?
* Was hat dazu geführt dass sich die Bauphase um mind. 6 Monate auf unter 12 Monate verringert?
* Ist eine Fertigstellung Ende 2020 tatsächlich realistisch?

Antwort:

Die von Glasfaserinfo-Neckarbischofsheim genannten 6 Monate Planung gefolgt von 18 Monaten Ausbau sind nicht ganz korrekt. Man ist von Anfang an von 18 Monaten “für alles” ausgegangen. Bedeutet: 6 Monate Planung, 12 Monate Ausbau. Bedingt durch vielerlei Faktoren ist die Planungsphase nun deutlich länger, deutlich über 1 Jahr. Hintergründe liegen in den technischen Unterlagen zur Infrastruktur und dergleichen. Es musste und muss an vielen Stellen erst die technischen und vertraglichen Voraussetzungen geschaffen werden, bevor mit dem Tiefbau begonnen werden kann. Die BBV hat hier mehrfach die wirklich sehr gute Zusammenarbeit der Kommunen (und damit waren alle Kommunen gemeint) genannt. BBV steht quasi mit jeder betroffenen Kommune im regen Austausch. Man kennt sich mittlerweile und arbeitet gemeinschaftlich daran die etwaigen Problemstellen mit etwaigen Dritten zu lösen.

Für Neckarbischofsheim war quasi Q1 für den Spatenstich geplant. Aber eben wegen noch fehlender technischen und vertraglichen Voraussetzungen verzögert sich der Spatenstich weiter. Unverbindlich hat man nun August 2020 ins Auge gefasst.

Was die Bauzeit anbelangt ist man, aufgrund der lang andauernden Planungsphase und der mittlerweile aufgestockten Kapazität beim Tiefbau mittlerweile bei einer Schätzung von 6-7 Monaten. Würde bedeuten: Spatenstich im August 2020 und Fertigstellung etwa Januar/Februar 2021. Alle Zahlen und Daten an dieser Stelle: Völlig unverbindlich und vor allem darauf basierend, dass nichts unvorhergesehenes passiert. Leider kann immer unvorhergesehenes passieren. Es wäre nicht das erste mal dass eine Baugrube für bestehende Infrastruktur hergestellt wird und man dann feststellt, dass die Gegebenheiten von den Plänen abweichen.

Frage 2:

Neubaugebiet in Neckarbischofsheim “Unter dem Linsenkuchen”: Es gibt Aussagen von Telekommitarbeitern dass hier die Telekom FTTH ausbaut. Wie weit hat die BBV das bereits in der Planung berücksichtigt? Stimmt die Aussage von der Telekom?

Gibt es bereits Kooperationen mit der Telekom bzgl. genutzter Infrastruktur? Oder überbaut hier die Telekom?

Antwort:

Die BBV wird “Unter dem Linsenkuchen” wie den Rest von Neckarbischofsheim auch ausbauen. Es wird seitens der BBV eine flächendeckende Leerrohrinfrastruktur erstellt. Sogenannte Speedpipes werden in die Leerrohre eingezogen. Die Glasfaser wird erst später, bei Vertragsabschluss eingeblasen. D.h. die Bauherren werden bei der BBV ihren Glasfaseranschluss bestellen und aktivieren können.

Seitens der Telekom ist hier – so die Info der BBV – wohl nur eine Zusage vorhanden, dass Leerrohre in der Straße und ein Kabelverzweiger installiert wird. Von einer Verbindung ins Grundstück und damit einen tatsächlich zugesagten Ausbau der Glasfaser bis ins Haus war bisher noch nicht die Rede.

Die Telekom hat offenbar auch jedwede Kooperation mit der BBV soweit abgelehnt. Dies ist unter anderem auch darin zu begründen, dass das Verwaltungssystem der Telekom es nicht vorsieht, “andere Infrastruktur” zu nutzen, sprich Infrastruktur die der Telekom nicht gehört passt nicht ins System.

Ergo: Es wird in besagtem Gebiet doppelt ausgebaut. Klingt blödsinnig, ist es auch. Aber offenbar de einzige Chance tatsächlich mit dem Einzug ins neue Eigenheim auch tatsächlich Glasfaser zu nutzen.

Thema 3: BBV TV
Frage:

Wie sieht BBV sein TV Angebot im Vergleich zu Magenta und Konsorten? 

Welche Vorteile, welche Nachteile gibt es für “Ex-Magenta” Kunden?

Welches System läuft auf der BBV TV Box? 

Kann man hier “Apps” nachinstallieren um z.B. Netflix und MaxDome und dergleichen zu nutzen?

Antwort:

Technisch steht hinter dem TV Angebot von BBV die Firma “Zatoo“. Darüber bekommt man ganz regulär TV Sender in SD und wahlweise HD. Die aktuelle “BBV TV Box” läuft noch nicht mit einem Android-Betriebssystem. Apps nachinstallieren geht also aktuell nicht. Zatoo ist aktuell in Verhandlung über die Lizensierung und Spezifikation der Boxen, um die angefragten Apps installieren zu können.
Es steht jedoch jedem frei die Features seines ggf. schon existierenden Smart-TV zu nutzen. Dort sind oftmals die Streaming-Apps verschiedener Anbieter entweder schon vorhanden, oder lassen sich nachrüsten. In einigen Fällen hat man hier aber eine technische Sackgasse und man müsste auf andere Lösungen ausweichen: z.B. Amazon Fire-TV-Stick (oder die Box). Hier sind bereits alle Apps Lizensiert und vorinstalliert.

Kurzum: Die BBV TV Box “könnte” künftig mit weiteren Apps ausgeliefert werden. Ob das so kommt steht noch nicht fest.

Thema 4: Vereinsprovision
Frage:

Wie sieht es mit der Vereinsprovision aus? 

Wie viel ist da für die einzelnen Vereine zusammen gekommen? 

Wann erfolgt die Auszahlung? 

Antwort:

Die genauen Zahlen wusste man nicht auswendig. Die Auszahlung an die Vereine erfolgt mit der Anschluss-Aktivierung des jeweiligen Vereinsmitglieds/Kunden. In anderen Gemeinden in denen die Aktivierung der Anschlüsse bereits erfolgte, wurde schon entsprechend ausgezahlt.

Nach interner Rücksprache wird die BBV die Auszahlungen doch schon VOR der Aktivierung der Kunden an die Vereine – nach Prüfung – auszahlen.

Arno Maruszczyk/BBV per Email am 11.12.2019

Thema 5: Ausbauphase
Frage 1:

Wird wirklich auch in der Schwarzbachsiedlung ausgebaut?

Antwort:

BBV konnte im ersten Anlauf an besagtem Info-Abend erst mal nur Auskunft zu Bernau geben. Hier erfolgt kein Ausbau. Hintergrund ist der sehr lange und aufwendige Zuleitungsweg mit Bahnschiene etc, und auch der Umstand, dass in Bernau nur drei Interessenten vorhanden wären.

Die Schwarzbachsiedlung grenzt quasi direkt an Bernau an. Die mittlerweile nachgelieferten Informationen seitens der BBV besagen, dass der Nicht-Ausbau auch für die Schwarzbachsiedlung gilt. Sorry für die schlechte Nachricht 🙁

Frage 2:

Wie sehen die tatsächlichen Ausbaupläne aus? Stellenweise werden Anfang 2020 EnBW Oberleitungen in die Erde verlegt. Später dann nochmal mit der BBV alles aufgraben wäre unschön. Wie sieht das mit Leerrohr verlegen aus? Welche Anforderungen hat die BBV hier um solche zu nutzen? Und wo sollte das Leerrohr am besten enden? 

Antwort:

Wenn die Straße geöffnet werden muss, muss das die Gemeinde genehmigen und vor allem auch die entsprechenden Unternehmen informieren. Sprich: Wenn die EnBW die Straße wegen der Verlegung der Oberleitung in die Erde aufreißt, dann wird die BBV informiert und nach Möglichkeit vorab schon ein Leerrohr gleich mit verlegt.

Frage 3:

Muss das Glasfaser-Kabel zwingend in den Keller gelegt werden, oder kann es auch bis sagen wir 1,5m an der Hauswand hoch und dann ins “hochgesetzte EG” gelegt werden?

Antwort:

Die Verlegung an der Hauswand in das “hochgesetzte EG” ist möglich. Allerdings muss die Leitung mit entsprechenden Schutzmaßnahmen verbaut werden (vandalismussicheres Stahlrohr etc…). Diese Extra-Maßnahmen können ggf. Zusatzkosten zur Folge haben. Wer vom Standard (=Eintritt ins Haus unterhalb der Erdkante) abweichen möchte, sollte sich mit dem Bautrupp zu beginn der Bauphase absprechen.

Frage 4:

Wenn ich ich erst nach der Vorvermarktung meinen Vertrag unterschrieben habe, und die Kosten sich nun auf 600EUR belaufen: Spare ich etwas wenn ich der BBV mit einem Leerrohr vom Straßenrand zum Haus – auf eigene Kosten – entgegen kommen, so dass die BBV hier keinen großen Aufwand mehr hat?

Antwort:

Nein, aus organisatorischen Gründen geht das leider nicht.

Frage 5:

Wenn ich >10m vom Straßenrand zum Haus habe, dann wird der Preis pro Meter für die zusätzlichen Meter mit 70EUR/Meter angegeben. Ist das ein Festpreis inkl. allem Material und sonstiger Kosten? Oder können hier neben den 70EUR/m noch weitere kosten auf mich zukommen?

Antwort:

Das ist ein pauschaler Festpreis. 70EUR/Meter inkl. aller Kosten. Die BBV trägt hier das Risiko, nicht der Grundstücks/Hauseigentümer.

Frage 6:

Negativbeispiel Mönchzell: Ausbauverzögerungen, BBV verweist auf Baufirma und gibt selbst keine Auskunft, unerlaubte Grundstücksbetretung, Schäden, … Was wird BBV unternehmen dass das in Zukunft besser läuft?

Antwort:

Verzögerungen in der Bauphase können dadurch entstehen, dass z.b. beim Öffnen des Erdreichs die Infrastruktur nicht den Plänen entspricht. Dann muss erst geklärt werden ob und wie man damit umgehen kann. Während dessen steht der Bautrupp nicht Gewehr-bei-Fuß und dreht Däumchen, sondern ist schon an der nächsten Baustelle im Einsatz. Dies kann im gleichen Ort, oder einer anderen Gemeinde sein. Grundsätzlich gilt: Es wird da ausgebaut wo der Kunde auch “anschließbar” ist. Die Planung sieht also vor, dass möglichst an einem Stück ausgebaut wird, so dass Baustellen nur so lange wie nötig bestehen bleiben und der Kunde so früh wie möglich Online gehen kann.

BBV beschäftigt Planer die den Ausbau planen. Die Pläne die dabei heraus kommen, erhalten dann die Tiefbaufirmen, welche die Arbeit ausführen. Wenn es hier also zu Problemen beim Tiefbau kommt, ist in erster Linie die Tiefbau-Firma informiert was Sache ist. Die BBV selbst sowie ein externes QM-Büro überwachen den Tiefbau. Ggf. gibt es durch die Gemeinde selbst nochmal ein weiteres Qualitätsmanagement. Wenn man in so einem Fall (z.b. Ausbau geht ohne erkennbaren Grund nicht voran) Auskunft haben möchte, sollte man sich an das BBV Büro in Waibstadt wenden. Dort sitzt direkt nebenan auch das Projektbüro, welches die Tiefbauarbeiten koordiniert und überwacht. D.h. dort wird man die fundierteste Auskunft erhalten wenn es darum geht “Wann geht es weiter?”.

Thema 6: Netzzugang und Netzabschluss
Frage 1:

Wenn ich 1000Mbit bei der BBV buche, und der ONT im Haus aus der Glasfaser wieder ein “Netzwerksignal auf Netzwerkkabel” macht: Wie sieht das mit der Geschwindigkeit aus? Gigabit-Ethernet liefert Netto nur 960Mbit. Gebucht sind aber 1000Mbit.

Antwort:

Zitat:

Bei Privatkunden-Anschlüssen, ist die Bandbreits auf 1 GBit/s max. begrenzt. Durch Ethernet-Verluste werden tatsächlich ca. 970 MBit/s beim Kunden ankommen das ist korrekt. Eine Versorgung von mehr als 1 GBit/s benötigt B2B Hardware, die dann bis zu 10 GBit/s liefern kann. Dieses wird aber auch NUR bei Geschäftskunden angeboten.

10.12.2019, BBV per Email

Der ONT von BBV wird nach wie vor „Pflicht“ bleiben. Einen eigenen ONT an’s Netz anschließen ist aus technischen Gründen entweder nicht möglich, oder aus technisch/organisatorischen Gründen nicht sinnvoll. Die „Routerfreiheit“ ist hiervon nicht beeinträchtigt, denn BBV liefert nach dem ONT Netto was bestellt wurde (mit oben genannter Einschränkung bei 1000Mbit im Privatkundenbereich), und man kann ein Router-Gerät nach Wahl daran anschließen.

Ich habe hier BBV den Tipp gegeben, das Angebot dahingehend zu mindestens mit einer Fußnote zu versehen um auf den Umstand bei 1Gbit im Privatkundensegment hinzuweisen. Was daraus wird weiß ich noch nicht. Wir werden sehen.

Jüngstem BBV Feedback zufolge ist es doch möglich einen eigenen ONT an das Netz der BBV anzuschließen. Es gibt hier seitens BBV ein Spezifikationsdokument das beschreibt welche Anforderungen der ONT erfüllen muss. Otto-Normal-Kunde muss hier definitiv nicht aktiv werden. Der ONT von BBV funktioniert und erfüllt auch alle Anforderungen.
Wer es nicht lassen kann und tatsächlich einen eigenen ONT anschließen möchte: Das 15-seitige Spezifikationsdokument (das im übrigen auf April 2019 datiert ist, die BBV hat ihre Hausaufgaben gemacht) gibt es wahlweise bei der BBV oder zur Not auch bei mir auf Anfrage. Ich werde es nicth direkt online stelen, da der normale Benutzer damit ‘eh nichts anfangen kann.

Die Regelungen aus dem Tele-Kommunikations-Gesetz, dass der Kunde stand heute selbst einen ONT anschließen können darf, wird sich laufe des kommenden Jahres nach aktuellen Kenntnisstand ggf. nochmal ändern. Langfristig wird es wohl so kommen, dass der ONT mit einem “herkömlichen” Netzwerkanschluss den Netzabschlusspunkt darstellen wird. D.h. der Kunde steckt an den ONT einen Router seiner Wahl an (“Routerfreiheit”).

Frage 2:

Wird BBV hinsichtlich IPv4/IPv6 Dualstack oder DualStack-Lite anbieten?

Antwort:

Hier muss nochmal mit der Technik bei BBV rücksprache gehalten werden. Die Frage konnte so aus dem stehgreif nicht direkt beantwortet werden. Man weiß aber, dass die Geräte in der Verteilung der BBV beides können. Deshalb geht man von echten IPv4/IPv6 Dual-Stack aus. Aber wie gesagt: Es erfolgt nochmal eine Rücksprache mit den Technikern um das zu bestätigen. Die BBV bietet DualStack an.

Zum Abschluss ….

… ein herzlicher Dank an Hr. Fuchs und Hr. Maruszczyk für diesen wirklich informativen Abend. Ich finde es wirklich lobenswert so offen in den Informationsaustausch zu gehen.

… noch ein Hinweis um die Transparenz zu gewährleisten:

Ich werde nach wie vor für meine Berichterstattung von keinem bezahlt. Meine Berichterstattung erfolgt nach “bestem Wissen und Gewissen” und entspricht – neben den Aussagen Dritter die ich hoffentlich als solche kenntlich gemacht habe – meiner persönlichen Meinung. Jeder ist angehalten sich seine eigene Meinung zu bilden und seine eigenen Entscheidungen zu treffen.
Ich wurde von der BBV zu diesen Treffen inkl. Bewirtung eingeladen.