AON vs. PON, Teil 3

Statt dass sich das Thema Stückchen für Stückchen klärt, wird die Verwirrung erstmal größer.

Wurde bisher kommuniziert dass BBV auf AON setzt, erreichen mich immer mehr Indizien und Belege, dass – zumindest in Teilen – PON bzw. GPON (Gigabit PON) zum Einsatz kommt.

Ich habe mich hierzu mit ABICOS nochmal ausgetauscht. Wir vermuten, dass es ggf. doch ein Misch-Netzwerk aus AON und PON ist bzw. wird. Mögliche Gründe gibt’s hierfür einige. Alles in allem: Es wurde wohl schon AON Anschlüsse, wie auch GPON Anschlüsse in Betrieb genommen. Wir werden die Sache weiter verfolgen, auch wenn es schwer ist da den passenden Kontakt zu finden der hier Auskunft geben kann.

Wer Lust hat dieses technische Detail – das eigentlich die wenigsten kümmern wird – weiter aufzuklären, darf mir gerne folgendes zukommen lassen:

  • Ortschaft und Straße. Hausnummer muss nicht sein.
  • Die Modell-Bezeichnung des kleinen, weißen Gerätes das die BBV hat installieren lassen.

Entweder per Email an: info@glasfaserinfo-neckarbischofsheim.de, oder ggf. auch “anonym” per Kommentar hier am unteren Ende dieses Beitrags.

ONT des Herstellers Genexis, der durch die BBV verbaut wird.

An die Modellbezeichnung kommt man wie folgt:

  1. WICHTIG! Stecker des BBV Gerätes abziehen.
  2. Das Gerät mit einer Drehbewegung abnehmen und auf der Rückseite nach dem Modellbezeichnung schauen. Da ist ein Aufkleber auf dem sowas steht wie:
    Model: FiberTwist-G2110
    Es gibt Geräte deren Modell fängt mit einem G an. Das ist dann ein GPON Gerät. Und es gibt welche die fangen mit einem P an. Da ist dann ein AON Gerät.
  3. Danach das Gerät wieder drauf drehen und Stecker wieder in die Steckdose.

2 Gedanken zu „AON vs. PON, Teil 3

  1. Joe

    Wie sieht es eigentlich mit der Routerfreiheit an diesen Anschlüssen aus? Ist ja quasi nicht gegeben. Ist das überhaupt rechtens? Ich möchte dann schon gerne eine FritzBox Fiber anschließen. Das ist hier ja aber nicht (möglich) erlaubt.

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    1. achristian Beitragsautor

      Vorsicht: Das was du meinst ist nicht die Routerfreiheit, sondern die Freiheit des primären Endgeräts am Anschluss. “Eigentlich” darfst du an deinen Anschluss anschließen was du möchtest. Aber BBV hat hier, wie so viele andere Anbieter auch, ein “technisches Problem” damit. Will das nicht in aller breite hier aufführen.

      Wenn du einen eigene Router nutzen willst: Das ist gar kein Problem. Der ONT der von der BBV kommt, ist nämlich kein Router, sondern nur ein Gerät das Glasfasersignale in 1000-Base-T, also Netzwerk auf RJ45-steckbaren Kabeln umsetzt. Man könnte auch sagen: Der ONT ist das “Modem”. Den Router musst du selbst anschließen. Und hier kannst du selbstverständlich eine beliebige Fritzbox anschließen. Das kann jede beliebige Fritzbox sein die mit >100Mbit umgehen kann. Das oftmals in der Fritzbox vorhandene DSL Modem wird dabei dann nicht genutzt.

      Die “Verwirrung” kommt dadurch zustande, dass die Router-Hersteller vor gut 20 Jahren dazu übergegangen sind, in die Router gleich ein DSL Modem mit einzubauen. In den Anfangszeiten von T-DSL gab es von der Telekom ein DSL Modem, an das man einen PC mit passender Software oder eben einen Router anschließen konnte. Jetzt verbindet man im Consumer-Bereich “Router” gleich mit “dem All-In-One Gerät”. Mit Glasfaser trennt sich das aber wieder. Das Modem kommt von der BBV, der Router von dir.

      Der einzige Nachteil, wenn man das so nennen kann, ist, dass sowohl ONT als auch dein Router separat Strom brauchen. Mit einem “All-in-one” Gerät bräuchte nur ein Gerät Strom. Aber ob du damit Strom sparst bleibt zu bezweifeln.

      Die von dir genannte Fritzbox hat ein Glasfaser-Modem drin. Damit wäre der ONT “überflüssig”. Allerdings gewinnst du dadurch keine wirkliche Freiheit, sondern nur noch mehr Verantwortung (alles richtig einstellen, und richtig anschließen mit dem optischen Glasfaserkabel…) und “Verwaltungsstress” (das bei der BBV durch bekommen… sollte gehen, aber ist sicher sehr mühsam). Mit dem eigenen Router (Frtzbox oder anderes Gerät das das Routing macht) hast du alle Freiheiten und keine mir bekannten Einschränkungen.

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