Rätselhafte AGB der BBV

Ich wurde von einem Bekannten darauf aufmerksam gemacht, dass die aktuellen AGBs der BBV einen Passus beinhalten, welcher unter den aktuellen Umständen mehr als fragwürdig erscheint:

Screenshot BBV AGB Stand 05.02.2019

Als Kunde bin ich bis zu 24 Monate an mein Angebot “mit BBV einen Glasfaseranschluss in Betrieb zu nehmen” gebunden. Ich kann also nicht einfach nach 12 Monaten Wartezeit kommen und sagen: “BBV kann mir gestohlen bleiben, dauert mir zu lange, ich bin raus”.

Das ist die eine Seite der Medaille. Die andere ist: BBV kann sich nicht sicher sein, dass die Kunden nach 24 Monaten Wartezeit noch Interesse haben. Und damit stellt sich die Frage: Wie sieht BBV’s Investor die Lage wenn der Ausbau >24 Monate in Anspruch nimmt und die Kunden ihre “Bindung” an den Vertrag verlieren und keine Lust mehr haben? Die Zusicherung durch die Vorvermarktung geht also nach 24 Monaten weitgehend verloren.

Die für uns gültige AGB dürfte sicherlich in den allermeisten Fällen einen Stand von 2014 haben (zumindest hängt so eine dem von BBV 2018 ausgegebenen Anträgen an). dort gibt es diesen Passus noch nicht:

BBV AGB Stand 2014

Das heißt für uns: Solange die BBV uns keine Auftragsbestätigung (nicht verwechseln mit “Eingangsbestätigung”) zukommen lässt oder die Leistung (=einen ausgebauten und funktionierenden Glasfaseranschluss) nicht erbringt, ist der Vertrag in der Schwebe. Hier ist es noch riskanter für den Investor, da quasi jederzeit die Kunden abspringen können.

Was ich hier nun nicht lostreten möchte ist, dass nun massenhaft vom “Angebot auf Abschluss einen Vertrages mit der BBV” zurückgetreten wird. Das wäre definitiv falsch. Aber die Frage die man sich stellen darf: Welche Sicherheit hat der Investor mit unseren AGBs und wie will BBV es bewerkstelligen dass selbst mit den neuen AGBs die Anschlüsse binnen 24 Monaten fertiggestellt werden so dass die Kunden nicht vorzeitig abspringen können und die Vorvermarktung dann mehr als ein schlechter Scherz da steht…

Es bleibt abzuwarten wie es weiter geht. Fakt ist: Der Ausbau kostet Geld. Dies fällt weder vom Himmel, noch kann die Stadt den Betrag aufbringen. Auch der Zweckverband fibernet.rn hat nichts zu verschenken. Fördergelder scheint es aktuell wohl erst dann zu geben, wenn der schnellste verfügbare Internetanschluss unter 30Mbit liegt. Und das ist in unserer Gemeinde nicht der Fall. Der schnellste mir bekannte Anschluss liegt bei um 150Mbit über DSL mit Vectoring.

Wer mehr zu dem Thema Fördergelder weiß, darf dies gerne mitteilen.

2 Gedanken zu „Rätselhafte AGB der BBV

  1. Hans Tauner

    Hallo,
    auch ich habe die Nase gestrichen voll von einem Unternehmeb welches sich an Versprechungen hält noch in der Lage ist die erheblichen Probleme nun schon über Jahre in den Griff zu bekommen.
    Wie steht es mit dem Service wenn das System irgendwann zum laufen kommen sollte???

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    1. achristian Beitragsautor

      Hallo Hans,
      wenn du die Nase “gestrichen Voll” hast, dann bleib bitte bei deinem DSL Anschluss.
      BBV ist kein Konzern wie die Telekom. Deshalb ist die Hotline auch nicht vergleichbar. Aber aus eigener Erfahrung: Der Service bei Telekom oder auch 1&1 ist auch nicht der beste. Hatte da auch schon Probleme die WOCHEN gebraucht haben.
      BBV sagte bereits ganz zu Beginn, dass man KEIN Interesse dran hat dauerhaft als Provider für den Endkunden aufzutreten. Das langfristige Ziel ist die Infrastruktur aufzubauen und diese dann an etablierte Internetprovider zu vermieten. D.h. BBV möchte in den Hintergrund rücken. Aber meine persönliche Einschätzung: Das wird ne Weile dauern… Vermutlich Jahre.

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